Grund- und Ersatzversorgung

Jeder Bürger hat ein gesetzlich garantiertes Recht auf Grundversorgung mit Strom (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV). Die Stadtwerke Forchheim sind für die Grundversorgung für das Netzgebiet Forchheim und Kersbach zuständig. Wenn Sie hier wohnen und sich nicht für einen anderen Tarif oder Anbieter entscheiden, fallen Sie automatisch in unseren Grundversorgungstarif FO | Basis.

 

Tabelle über die Preiszusammensetzung der Strom Grundversorgung

Der Stromverbrauch wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers grundsätzlich jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum umfasst den 01.01. - 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Die Ersatzversorgung erhalten Sie von uns, wenn Sie Ihr bisheriger Anbieter nicht mehr beliefern kann.

Aktuelle Tarifinformationen finden Sie im Downloadbereich.