Strom Grundversorgung

Grüner Strom für Privathaushalte - Jederzeit fristlos kündbar
Die Grundversorgung umfasst die Stromlieferung an Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung. Die Stadtwerke Forchheim sind Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung. Vertragsgrundlage ist die StromGVV.

Haushaltskunden im Sinne des § 3 Ziffer 22 des Energiewirtschaftsgesetzes EnWGsind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

1. Für Kunden ohne Leistungsmessung
Solange die Durchschnittspreisbegrenzung gemäß Ziffer 4 nicht greift.

1.1 Verbrauchspreise
  netto brutto*
1.1.1 ohne Schwachlastregelung Cent/kWh 19,24 22,90
1.1.2


mit Schwachlastregelung
- in der Hochtarifzeit (HT)
- in der Niedertarifzeit (NT)

Cent/kWh
Cent/kWh

21,49
15,21

25,58
18,10
1.2 fester Leistungspreis je Kundenanlage €/Jahr 64,42 76,66
1.3 Verrechnungspreise (siehe Ziffer 6)      

2. Für Kunden mit 96-Stunden-Leistungsmessung
In der Regel bei einem Jahresstromverbrauch oberhalb der Messgrenze (=10.000kWh/Jahr) und solange die Durchschnittspreisbegrenzung gemäß Ziffer 4 nicht greift

2.1 Arbeitspreise   netto brutto*
2.1.1


mit Schwachlastregelung
- in der Hochtarifzeit (HT)
- in der Niedertarifzeit (NT)

Cent/kWh
Cent/kWh

  17,71
  15,21

  21,08
  18,10
2.2 Leistungspreise      

2.2.1
2.2.1.1
2.2.1.2

verbrauchsabhängige Leistungspreise
- ohne Schwachlastregelung
- mit Schwachlastregelung

€/Lw u. J.
€/Lw u. J.

    1,20
    2,07

    1,43
    2,46
2.3 Verrechnungspreise (siehe Ziffer 6)      

3. Für Kunden mit 1/4-Stunden-Leistungsmessung
Wenn die höchste 1/4-Stunden-Leistung des Kunden in mind. 2 Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW übersteigt und solange die Durchschnittspreisbegrenzung gemäß Ziffer 4 nicht greift.
3.1 Arbeitspreise   netto brutto*
  - in der Hochtarifzeit (HT)
- in der Niedertarifzeit (NT)
Cent/kWh
Cent/kWh
  17,71
  15,21
  21,08
  18,10
3.2 Leistungspreis €/Lw u. J. 122,71 146,02
3.3 Verrechnungspreise (siehe Ziffer 6)      

4. Durchschnittspreisbegrenzung

4.1 Arbeitspreise   netto brutto*
4.1.1 ohne Schwachlastregelung (Höchstpreis) Cent/kWh   32,01   38,10
4.1.2


mit Schwachlastregelung
- in der Hochtarifzeit (Höchstpreise) (HT)
- in der Niedertarifzeit (NT)

Cent/kWh
Cent/kWh

  32,01
  15,21

  38,10
  18,10
4.2 Verrechnungspreise (siehe Ziffer 6)      

5. Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Gesondert gemessene, fest angeschlossene Verbrauchseinrichtungen, deren Elektrizitätsbezug unterbrochen werden kann.

5.1 Arbeitspreise   netto brutto*
5.1.1 ohne Schwachlastregelung Cent/kWh 17,82 21,21
5.1.2



mit Schwachlastregelung für die gesamte Kundenanlage
- in der Hochtarifzeit (HT)
- in der Niedertarifzeit (NT)

Cent/kWh
Cent/kWh

17,82
15,21

21,21
18,10
5.2 Verrechnungspreise (siehe Ziffer 6)      

6. Verrechnungspreise



  netto brutto*
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
je Wechselstromzähler
je Drehstromzähler
je 96-Stunden-Leistungszähler
je 1/4 Stunden-Leistungszähler
für Tarif- und Lastschaltungen je Kundenanlage
je Stromwandlersatz
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
15,33
25,76
62,65
62,65
22,05
33,75
18,24
30,65
74,55
74,55
26,24
40,16

Preisstand: 01.01.2011. Alle in den Ziffern 1 - 6 für 1 Jahr angegebenen Preise beziehen sich auf 365 Tage. Die Schwachlastregelung (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:

  • an Werktagen (Montag mit Freitag): 00:00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • an Samstagen, Sonntagen sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Abgaben und Steuern
Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 2,44 Cent/kWh, sowie die Konzessionsabgabenzahlung an die Stadt Forchheim 1,59 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,89 Cent/kWh bzw. bei Wahl der Schwachlastregelung in der Niedertarifzeit sowie bei Wahl der Regelung für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 0,61 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 0,73 Cent/kWh.

Soweit bei Kunden des Produzierenden Gewerbes bzw. der Land- und Forstwirtschaft die nach Stromsteuergesetz ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Cent/kWh, mit Umsatzsteuer 1,46 Cent/kWh greift, werden die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis bei diesen Kunden entsprechend herabgesetzt.

Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Belastungen aus dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ sowie aus dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“.

Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Abgaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

*
) Die Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19%.
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