Tarif FO | Wärme
Unser Sondertarif für Speicherheizungen, Wärmepumpen und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Gemeinsame Messung
Bei gemeinsamer Messung wird gleichzeitig der Haushaltsstrombedarf gedeckt. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich.
Getrennte Messung
Bei getrennter Messung wird der Strombedarf für die Elektroheizung getrennt vom Allgemeinbedarf erfasst, d.h. über einen eigenen Zähler. Diese Art der Messung ist für neu zu errichtende Heizungsanlagen die einzig zulässige Installationsart.
Allgemeine Hinweise
Es sind nur Geräte mit Festanschluß zugelassen (keine Steckvorrichtung).
Es gelten die NT-Zeiten des jeweils Allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Forchheim.
Die Grundpreise und Arbeitspreise enthalten die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe,
Belastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz sowie aus dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz. Der Stromsteuersatz beträgt 2,05 Ct/kWh.
Preisstand: 01.01.2011
*) Die Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19%.
Gemeinsame Messung
Bei gemeinsamer Messung wird gleichzeitig der Haushaltsstrombedarf gedeckt. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich.
| netto | brutto* | |
| Grundpreis €/Jahr Arbeitspreis HT Cent/kWh Arbeitspreis NT Cent/kWh |
80,00 19,30 14,05 |
95,20 22,97 16,72 |
Getrennte Messung
Bei getrennter Messung wird der Strombedarf für die Elektroheizung getrennt vom Allgemeinbedarf erfasst, d.h. über einen eigenen Zähler. Diese Art der Messung ist für neu zu errichtende Heizungsanlagen die einzig zulässige Installationsart.
| netto | brutto* | |
| Grundpreis €/Jahr Arbeitspreis HT Cent/kWh Arbeitspreis NT Cent/kWh |
55,00 15,82 13,62 |
65,45 18,83 16,21 |
Allgemeine Hinweise
Es sind nur Geräte mit Festanschluß zugelassen (keine Steckvorrichtung).
Es gelten die NT-Zeiten des jeweils Allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Forchheim.
Die Grundpreise und Arbeitspreise enthalten die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe,
Belastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz sowie aus dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz. Der Stromsteuersatz beträgt 2,05 Ct/kWh.
Preisstand: 01.01.2011
*) Die Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19%.
09191 / 613-100