Gebäudeenergieausweis

Der Energie-Pass für Ihr Haus - wir stellen ihn für Sie aus
Seit dem 1. Januar 2008 muss für jedes Haus (bis Baujahr 1965), das verkauft oder neu vermietet wird, ein Gebäudeenergieausweis, auf Verlangen, vorgelegt werden. Damit ist es Verkäufern, Käufern und Mietern erstmals möglich, den Energieverbrauch von Wohngebäuden sinnvoll zu vergleichen.

Energieausweis - Wann muss man ihn vorlegen?

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

  • Verbrauchsorientierter Energieausweis:
    Basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch für die Beheizung und die Warmwasserbereitung über drei Abrechnungsjahre.

     Vorteil:
    Kostengünstig
     Nachteil: Variiert stark mit dem jeweiligen Verhalten der Nutzer

  • Bedarfsorientierter Energieausweis:
    Basiert auf der Grundlage gebäudebezogener Daten zu Gebäudehülle und der Heizungsanlage. Als Grundlage dienen standardisierte Bedingungen zum Nutzerverhalten, den Klimadaten und den Norminnentemperaturen.

     Vorteil:
    Begutachtung der vorhandenen Bausubstanz,
    Vorteil: Aussagekraft über das Gebäude
     Nachteil: relativ teuer

Welchen Energieausweis braucht Ihr Geb�ude?

Wie kommen Sie zu diesem Dokument?
Am einfachsten, indem Sie sich an die Stadtwerke Forchheim wenden! Unsere geprüften Energieberater sind berechtigt, Ihr Gebäude zu analysieren und den Energie-Ausweis auszustellen.

Gerne erarbeiten wir Ihnen auch ein individuelles Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Energiebilanz. Schließlich geht es hier auch um die Möglichkeit, den Wert Ihrer Immobilie zu erhöhen, und zwar schwarz auf weiß.


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