Ganz einfach zum Energiepass für Ihre Immobilie
Gesetzliche Bestimmungen machen den Gebäudeenergieausweis bei Neuvermietungen oder beim Hausverkauf zur Pflicht. Auch bei der Beantragung von Fördermitteln kann er gefordert werden. Oft leistet er auch als Grundlage für Sanierungsentscheidungen gute Dienste. Die Energieberater der Stadtwerke stehen Ihnen bei der Ausstellung gerne zur Verfügung.
Es gibt den Gebäudeenergieausweis in zwei unterschiedliche Varianten. Beide genügen den gesetzlichen Anforderungen. Beide können von unseren Energieberatern ausgestellt werden.
Beim verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis wird der derzeitige Energieverbrauch des Gebäudes gemessen und durch die Wohnfläche in Quadratmetern geteilt.
Ihre Investitionen:
Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis wird individuell nach einer aufwändigeren Energieanalyse des Gebäudes ausgestellt und kann eine sinnvolle Entscheidungsgrundlage für Gebäudemodernisierungen sein.
Ihre Investitionen:
Wir sind Spezialist für die umweltgerechte und kostensparende Energieoptimierung Ihres Gebäudes. Gerne stellen wir Ihnen einen Energieausweis für Ihr Gebäude aus und beraten Sie zu allen damit zusammenhängenden Fragen.
In der Regel beziehen Sie Strom zu einem einheitlichen Tarif, unabhängig davon zu welcher Tageszeit Sie den Strom verbrauchen. Das nennt man Eintarif und Sie haben einen Eintarifzähler.
Sie bekommen zu einem höheren Grundpreis einen Doppeltarifzähler. Dieser unterscheidet zwischen dem Strom, den Sie tagsüber zum normalen Tarif verbrauchen und dem Strom, den Sie nachts zu einem günstigeren Tarif verbrauchen.