Ende Dezember ist die Einführung der Preisbremse für Strom, Gas und Wärme für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (ggf. bis 30.04.2024) beschlossen worden.
Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 rückwirkend zum 01. Januar 2023.
Nachfolgend informieren wir Sie über die relevanten Aspekte der Preisbremsen, die Höhe der Entlastung und die Umsetzungsschritte.
Welche Regelungen gelten für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:
Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisbedarfs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs in 2023 benötigen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.
Energiesparen ist also weiterhin die beste Möglichkeit, auch langfristig Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen. Die wichtigsten Energiespartipps für den Alltag sind als PDF verfügbar und bei unserem Kundenservice als Flyer erhältlich: Öffnungszeiten Kundenservice
wichtiger Hinweis: Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas und Wärme gelten andere Regelungen.
Wie die Entlastung berechnet wird, zeigen wir Ihnen am Beispiel einer Musterberechnung für eine vierköpfige Familie:
Wie die Entlastung berechnet wird, zeigen wir Ihnen am Beispiel einer Musterberechnung für eine vierköpfige Familie:
Wir berücksichtigen den Entlastungsbeitrag bei Ihren monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 automatisch.
Sollten Sie keiner Sepa-Lastschrift zugestimmt haben, sondern per Dauerauftrag, Überweisung oder Barzahlung den Abschlag begleichen, können Sie den von uns mitgeteilten Abschlag ab März 2023 berücksichtigen.
Über die Höhe Ihres Abschlags inklusive der Energiepreisbremsen werden wir Sie in einem gesonderten Schreiben bis Ende März 2023 informieren.
In der Regel beziehen Sie Strom zu einem einheitlichen Tarif, unabhängig davon zu welcher Tageszeit Sie den Strom verbrauchen. Das nennt man Eintarif und Sie haben einen Eintarifzähler.
Sie bekommen zu einem höheren Grundpreis einen Doppeltarifzähler. Dieser unterscheidet zwischen dem Strom, den Sie tagsüber zum normalen Tarif verbrauchen und dem Strom, den Sie nachts zu einem günstigeren Tarif verbrauchen.