Ihr Partner für GAS

Aktuelle Information

Sehr geehrte Kunden,
nachdem die Bundesregierung beschlossen hat, die Gasbeschaffungsumlage zu kippen, werden wir die Senkung der Kosten in Höhe von 2,419 ct/kWh sowie die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % selbstverständlich vollumfänglich ab dem 01.10.2022 an unsere Kunden weitergeben. Auf die erneute Versendung eines Preisanpassungsschreiben verzichten wir. Auf der Verbrauchsabrechnung werden der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die reduzierte Umsatzsteuer berücksichtigt.

Ihr verlässlicher Erdgasversorger

Wir sind Ihr regionaler Energieversorger mit mehr als 120 Jahren Erfahrung. Wir stehen Ihnen mit einer zuverlässigen Erdgasversorgung zur Seite und das in Forchheim sowie im Landkreis. Wir arbeiten mit Herzblut für unsere Heimat und die sichere sowie stabile Versorgung unserer Kunden. Dabei setzen wir auf langfristige Kundenbindung zu fairen Tarifen und persönlichen Serviceleistungen. Bei uns gehen Sie kein Risiko ein, da wir unsere Tarife langfristig kalkulieren und Erhöhungen nur dann erfolgen, wenn die gesetzlichen Abgaben oder die steigenden Beschaffungskosten es erfordern. Überzeugen Sie sich einfach selbst!

 

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Häufig gestellte Fragen

Gas anmelden in Forchheim

Die Stadtwerke Forchheim kümmern sich um Ihre Energieversorgung. Wir sind mit der Grundversorgung Forchheims betraut und Ihr zuverlässiger Versorger Erdgas. Damit Sie niemals etwaige Versorgungslücken befürchten müssen, ist Ihnen die gesetzliche Grundversorgung immer garantiert. Haben Sie sich nicht aktiv für einen Gasanbieter oder Tarif entschieden, beziehen Sie Ihr Gas automatisch von uns.

Datenblatt Grundversorgung Gas

Doch auch, wenn Sie gerade einen Umzug planen und gezielt auf der Suche nach einem neuen Gasversorger sind, der Ihren Bedürfnissen gerecht wird, oder bereits Kunde bei uns sind und nur Ihren Gasvertrag oder Tarif wechseln möchten, sind die Stadtwerke genau die richtige Wahl.

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Bitte nehmen Sie zur individuellen Beratung Kontakt mit uns auf.

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Die Verrechnung wird nach folgenden Verbrauchsstufen vorgenommen:
 

*) Die Bruttopreise enthalten die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
Preise gültig ab 01.01.2024 Arbeitspreis (Cent/kWh) Grundpreis (Euro/Monat)
Verbrauchsstufen (Mengenstaffel in kWh/Jahr) netto / brutto* netto / brutto*
Stufe 1 bis 24.000 kWh 9,57 / 10,24 11,00 / 11,77
Stufe 2 ab ca. 24.000 kWh 9,32 / 9,97 16,00 / 17,12
Stufe 3 ab ca. 76.500 kWh 9,13 / 9,77 28,75 / 30,76

Bei der Ermittlung des Jahresrechnungsbetrages sind der monatliche Grundpreis x 12 Monate und der Erdgaspreis je kWh x Verbrauchsmenge zu addieren.

Die Nettopreise beinhalten die Entgelte der Netznutzung, des Messstellenbetriebs, der Messung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer, die Bilanzierungsumlage und Gasspeicherumlage sowie die Kosten des Brennstoffemissionshandels nach BEHG. Alle Bruttopreisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Ersatzversorgung erhalten Sie von uns, wenn Sie Ihr bisheriger Anbieter nicht mehr beliefern kann - zum Beispiel bei einer Insolvenz.

Tarifblatt Ersatzversorgung Gas

Häufig gestellte Fragen zur Gasversorgung

Häufig gestellte Fragen zur Gasversorgung

Wir freuen uns sehr, dass Sie zu den Stadtwerken Forchheim wechseln möchten. Der Wechsel ist ganz einfach: Sie schließen einen Onlinevertrag über unsere Bestellstrecke ab. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Anbieter haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

JETZT KUNDE WERDEN

Beim Abschluss eines Erdgasvertrags benötigen wir von Ihnen die Zählernummer, den Zählerstand und Ihre Adresse sowie den aktuellen Erdgaslieferanten.

Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter.

Angaben beim Übergabeprotokoll:

• Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
• Zählernummern
• Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
• ggf. Name des Vormieters
• Unterschriften aller Beteiligten

Ob Strom, Gas oder Wasser – Gesetze und Verordnungen verpflichten uns, in unseren Rechnungen ganz bestimmte Informationen aufzulisten. Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, beantworten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an unser Kundencenter wenden.

Zur Rechnungserklärung

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um den Entstördienst Ihres örtlichen Netzbetreibers zu kontaktieren. Wenn Sie sich in Forchheim befinden, rufen Sie bitte die 09191 613 200 oder die Feuerwehr an. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Mobiltelefon nur außerhalb.

Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten.

Der Abschlag ist eine pauschale Vorauszahlung für ihre Stromabrechnung. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am bisherigen Jahresverbrauch. Bei Bedarf können Sie den Abschlag jederzeit über unsere Homepage ändern.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte Lösung.

Telefon: 09191 613-0
E-Mail: vertrieb[at]stadtwerke-forchheim.de