Redispatch 2.0

FAQ Redispatch
für Anlagenbetreiber

Was bedeutet Redispatch 2.0?

Bisher werden durch den Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden. Dadurch wird die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet. Mit dem zum 13. Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) werden zum 1. Oktober 2021 neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen gültig, die der Netzbetreiber umzusetzen hat.

Der Grund dafür ist die Dezentralisierung der Stromerzeugung durch erneuerbarer Energieanlagen, der die Kosten der derzeitigen Redispatch-Maßnahmen stark ansteigen ließ. Die Novelle des NABEG und das neue System Redispatch 2.0 soll die erforderlichen Redispatch-Mengen und die entstehenden Gesamtkosten reduzieren.

Welche Erzeugungsanlagen sind vom Redispatch 2.0 betroffen?

Unter die neue Regelung fallen ab dem 1. Oktober 2021: alle Erneuerbare-Energie- und Kraftwärme-Kopplungsanlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.

Welche Aufgaben haben die Stadtwerke Forchheim als Verteilnetzbetreiber zu erfüllen?

  • individuelle anlagescharfe Prognosen für alle Anlagen ab 100 kW erstellen
  • Prognosen und Fahrpläne an alle betroffenen Netzbetreiber übermitteln
  • Bereitstellung vorausschauender Netzzustandsanalysen, Maßnahmendimensionierung und -abstimmung
  • Anlagen im Falle eines Abrufs individuell ansteuern
  • Berechnung der Ausfallarbeit und bilanzieller sowie finanzieller Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen

Was müssen Anlagenbetreiber im Redispatch 2.0 erfüllen?

Für Redispatch 2.0 sind durch Sie insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Stammdatenlieferungen zu den Erzeugungseinheiten
  • Lieferung von Plandaten (Planwertmodell)
  • Lieferung von Informationen über Nichtbeanspruchbarkeiten

Alle wichtigen Informationen zum Redispath 2.0 gibt es auch im Erklärvideo.

Zum Video

24h-Notrufnummern

Strom

09191 613-100

Erdgas

09191 613-200

Abwasser

09191 613-250

Wasser

09191 613-200

Parken

09191 613-175

Telekommunikation

09191 613-345

Tariferklärung

Eintarif

In der Regel beziehen Sie Strom zu einem einheitlichen Tarif, unabhängig davon zu welcher Tageszeit Sie den Strom verbrauchen. Das nennt man Eintarif und Sie haben einen Eintarifzähler.

Doppeltarif

Sie bekommen zu einem höheren Grundpreis einen Doppeltarifzähler. Dieser unterscheidet zwischen dem Strom, den Sie tagsüber zum normalen Tarif verbrauchen und dem Strom, den Sie nachts zu einem günstigeren Tarif verbrauchen.

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