Rechnungserklärung

Häufige Fragen – schnell geklärt

Rechnungserklärung – Häufige Fragen – schnell geklärt

Ob Strom, Gas oder Wasser – Gesetze und Verordnungen verpflichten uns, in unseren Rechnungen ganz bestimmte Informationen aufzulisten. Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, beantworten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an unser Kundencenter wenden.

Rechnungserklärung Strom

Rechnungserklärung Wasser

Rechnungserklärung Gas

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Verbrauchsstelle:
Als Verbrauchsstelle wird der Ort bezeichnet, an dem Energie entnommen und genutzt wird. Dies ist im Allgemeinen eine Wohnung oder ein Geschäftslokal. Die hier aufgeführte Adresse kann von der Anschrift abweichen.

Persönliche Angaben:
Kundennummer und Zählernummer sind wichtige Angaben, um Sie als Verbraucher und Kunde zu identifizieren. Wenn Sie bei den Stadtwerken anrufen, sollten Sie diese Zahlen parat haben: So finden wir Ihren Anschluss schnell in der Datenbank und können Probleme oder Fragen rasch klären. Die Rechnungsnummer bezeichnet die einzelne Abrechnung, die Sie gerade in der Hand halten. Bei Nachfrage zu dieser bestimmten Rechnung hilft uns die Rechnungsnummer zur Zuordnung.

Abrechnungszeitraum (Verbrauchszeitraum):
Der Zeitraum Ihres Energieverbrauchs, der dieser Rechnung zugrunde liegt. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Der Zeitraum kann kürzer sein, wenn Sie zwischenzeitlich zu- oder umgezogen sind.

Ermittlung des Rechnungsbetrages - Brutto-Preise:
Nettobetrag zzgl. Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ergibt den Bruttobetrag Strom.

Fälligkeiten
Wir erheben 11 Abschläge pro Kalenderjahr. Abschlagszahlungen werden immer rückwirkend für den jeweiligen Monat erhoben.

Rechnungsbetrag:
Der Rechnungsbetrag ist die Differenz zwischen dem Bruttobetrag Strom und der Summe Ihrer eingegangenen Zahlungen (Abschläge). Haben Sie bereits mehr bezahlt als Sie tatsächlich verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift auf Ihr Konto. Ist der Verbrauch höher als die Summe Ihrer Zahlungen, wird der Restbetrag von Ihrem Konto abgebucht.

Aufstellung der künftig zu zahlenden Abschläge

Abschlagszahlungen:
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Abrechnungszeitraum:
Hier wird jede Veränderung aufgezeigt, die innerhalb eines Abrechnungszeitraumes erfolgt ist. Auch der Zeitpunkt eines Zählerwechsels wird hier dokumentiert.

Zählernummer:
Die Zählernummer Ihres Stromzählers. Diese finden Sie direkt an Ihrem Stromzähler. Bei einem Zählerwechsel steht die neue Zählernummer unter der alten Zählernummer.

Zählerstände:
Grundsätzlich lesen wir Ihren Zähler einmal im Jahr ab. (Im Rahmen der jährlichen Turnusablesung zum Jahresende). Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, bei Preisänderungen, Tarifwechsel, Abmeldungen, Neueinzügen sowie bei Lieferantenwechsel den Zähler zum jeweiligen Stichtag selbst abzulesen. Diese können Sie ganz einfach Online an unser Kundencenter übermitteln. Die Art, wie der Zählerstand ermittelt wurde, ist ebenfalls auf der Rechnung angegeben.

Bei jeder Veränderung eines Abrechnungszeitraumes werden die Zählerstände dokumentiert.

Wenn sich die Preise innerhalb des Abrechnungszeitraumes geändert haben, erfahren Sie hier Anfangs- und Endzählerstand für die Zeitperiode, in der der alte Preis gültig war bzw. in dem mit dem neuen Preis gerechnet wurde. Bei Preisänderungen werden die Zählerstände, sofern diese nicht von Ihnen abgelesen wurden, rechnerisch ermittelt.

Zeiträume für die Betragsermittlung:
Die Zeiträume, für die jeweils der Arbeitspreis und die Stromsteuer berechnet wurden. Unterschiedliche Abrechnungszeiträume werden aufgeführt, z.B. bei Tarifwechsel

Einzelpreise und Beitragsermittlung:
Hier finden Sie den Arbeitspreis (Preis je verbrauchter Kilowattstunde kWh). Separat aufgelistet ist die Stromsteuer pro kWh, die an den Staat abgeführt wird.

Wenn sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Preise geändert haben, können Sie hier ablesen, bis wann der alte Preis gültig war und ab welchem Datum mit dem neuen Preis gerechnet wurde. Den Gesamtarbeitspreis erhalten Sie, indem Sie den Einzelpreis pro kWh mit der Verbrauchsmenge multiplizieren.

Ermittlung des Gesamtbetrages:
Der Nettobetrag Ihres Stromverbrauchs ergibt sich aus dem Arbeitspreis zzgl. Grundpreis.

Die Summe der Beitragsermittlung ergibt den Gesamtbetrag der erbrachten Leistungen. Der endgültige Rechnungsbetrag (Seite1) ist die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der erbrachten Leistungen und der Summe Ihrer eingegangenen Zahlungen (Abschläge). Den so ermittelten Rechnungsbetrag finden Sie auf Seite 1 Ihrer Rechnung.

Grundpreis
Der Grundpreis setzt sich aus dem Verrechnungspreis und dem Leistungspreis zusammen und bildet einen fixen Betrag, der unabhängig vom Stromverbrauch ist.

Hier ist eine Erklärung der einzelnen Begriffe

Hier sehen Sie Ihren Stromverbrauch in Relation zum Durchschnittsverbrauch verschiedener Haushaltsgrößen.

Die Strommix-Tabelle zeigt die Stromherkunft auf.

24h-Notrufnummern

Strom

09191 613-100

Erdgas

09191 613-200

Abwasser

09191 613-250

Wasser

09191 613-200

Parken

09191 613-175

Telekommunikation

09191 613-345

Tariferklärung

Eintarif

In der Regel beziehen Sie Strom zu einem einheitlichen Tarif, unabhängig davon zu welcher Tageszeit Sie den Strom verbrauchen. Das nennt man Eintarif und Sie haben einen Eintarifzähler.

Doppeltarif

Sie bekommen zu einem höheren Grundpreis einen Doppeltarifzähler. Dieser unterscheidet zwischen dem Strom, den Sie tagsüber zum normalen Tarif verbrauchen und dem Strom, den Sie nachts zu einem günstigeren Tarif verbrauchen.

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Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Mitarbeiter der Stadtwerke Forchheim sind von der Teilnahme ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.