Grundversorgung

für Privathaushalte

Die Stadtwerke Forchheim sind Stromgrundversorger im Netzgebiet Forchheim. Mit dem Tarif Grundversorgung gewährleisten wir die Grundversorgung aller Haushalte, so wie sie von der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) gesetzlich gefordert ist.

Der Stromverbrauch wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers grundsätzlich jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum umfasst den 01.01. - 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

Stand zum 01.01.2023

Tabelle über die Preiszusammensetzung der Strom Grundversorgung

1. Für Kunden ohne Leistungsmessung

Innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Forchheim GmbH

1.1 Verbrauchspreise netto brutto
1.1.1 ohne Schwachlastregelung 41,92 49,88
1.1.2 mit Schwachlastregelung
- in der Hochtarifzeit (HT) (ct/kWh) 44,17 52,56
- in der Niedertarifzeit (NT) (ct/kWh) 37,89 45,09
1.2 fester Leistungspreis (€/Jahr) 99,42 118,31
1.3 Verrechnungspreise (siehte Ziffer 3)

2. Wärmepumpen / unterbr. Verbrauchseinrichtungen

Gesondert gemessene, fest angeschlossene Verbrauchseinrichtungen, deren Elektrizitätsbezug unterbrochen werden kann

2.1 Arbeitspreis für Wärmepumpen netto brutto
2.1.1 ohne Schwachlastregelung (ct/kWh) 39,80 47,36
- Grundpreis pro Jahr/€ 35,00 41,65
2.1.2 mit Schwachlastregelung für die gesamte Kundenanlage
- in der Hochtarifzeit (HT) (ct/kWh) 39,80 47,36
- in der Niedertarifzeit (NT) (ct/kWh) 37,19 44,26
- Grundpreis pro Jahr/€ 35,00 41,65
3.2 Arbeitspreis für Wärmestrom für Raumheizungsanlagen
2.2.1 bei gemeinsamer Messung
- Grundpreis (€/Jahr) 99,42 118,31
- in der Hochtarifzeit (HT) (ct/kWh) 44,17 25,56
- in der Niedertarifzeit (NT) (ct/kWh) 36,78 43,77
2.2.2 bei getrennter Messung
- Grundpreis (€/Jahr) 35,00 41,65
- in der Hochtarifzeit (NT) (ct/kWh) 39,80 47,36
- in der Niedertarifzeit (NT) (ct/kWh) 37,19 44,26
2.3 Verrechnungspreise (siehe Ziffer 3)

3. Verrechnungspreise

€/Jahr netto brutto
4.1 je Wechselstromzähler 15,33 18,24
4.2 je Drehstromzähler 25,76 30,65
4.3 je 1/4 Stunden-Leistungszähler 62,65 74,55
4.4 für Tarif- und Lastschaltungen je Kundenanlage 22,05 26,24
4.5 je Stromwandlersatz 33,75 40,16

Die Schwachlastregelung (= Niedertarifzeit) umfasst folgende Zeiten:

  • an Werktagen (Montag bis Freitag): 00:00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • an Samstagen, Sonntagen sowie an den in München geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

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Sie bekommen zu einem höheren Grundpreis einen Doppeltarifzähler. Dieser unterscheidet zwischen dem Strom, den Sie tagsüber zum normalen Tarif verbrauchen und dem Strom, den Sie nachts zu einem günstigeren Tarif verbrauchen.

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