Häufig gestellte Fragen: Internet, Telefon & Glasfaser

Häufig gestellte Fragen: Internet, Telefon & Glasfaser

foOne 50

Sie leben alleine oder mit Ihrem Partner zusammen und nutzen das Internet vor allem, um E-Mails zu checken, zu surfen und online zu shoppen. Hin und wieder schauen Sie mal zusammen einen Film über ein Streaming-Portal.

foOne 100 und foOne 250

Sie sind eine Familie oder ein Paar, mit mehreren Smartphones, Tablets und Laptops, die gleichzeitig im Internet surfen. Video-Streaming und Gaming nutzen Sie regelmäßig und dazu kommt gelegentliches Home Office oder Home Schooling. Mit einer Bandbreite zwischen 100 und 250 Mbit/s sind Sie für alle Herausforderungen des Internetalltags bestens ausgerüstet.

foOne 500 und foOne 1.000

Wenn Sie bereits über einen Glasfaseranschluss der Stadtwerke Forchheim verfügen, können Sie auch Bandbreiten bis zu einem Gigabit pro Sekunde beziehen, immer abhängig von Ihrem gebuchten Tarif. Diese Bandbreiten empfehlen wir, wenn Sie in kurzer Zeit hohe Datenmengen hoch oder herunterladen und auch sonst eine datenintensive Internetnutzung haben.

Dies hängt von der Laufzeit Ihres jetzigen Vertrags ab. Sollte Ihr bestehender Vertrag älter als zwei Jahre sein, haben Sie eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat.

Nein. Sobald Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsauftrag bei uns eingereicht haben, können wie Ihren Internet- und Telefonanschluss kündigen. Damit alles reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, folgende Informationen und Dokumente bereitzuhalten:

  1. Bitte Prüfen Sie auf der aktuellen Rechnung Ihres bisherigen Anbieters, wann Ihr Vertrag ausläuft und welche Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter zu beachten sind.
     
  2. Wählen Sie den foOne-Tarif aus, der Ihre Bedürfnisse am besten erfüllt. Das geht bequem online oder Sie kommen einfach in unser Kundencenter. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei dem Ausfüllen der Unterlagen. Am besten bringen Sie eine aktuelle Rechnung Ihres bisherigen Anbieters mit.
     
  3. Zum Ausfüllen des Anbieterwechselformulars benötigen wir noch einige Daten Ihres bisherigen Anbieters. Alle Rufnummern und der bisherige Anschlussinhaber sind wichtige Informationen hierbei. Beziehen Sie von Ihrem Anbieter sonstige Leistungen wie z. B. TV oder Mietgeräte, so müssen Sie sich selbst um die Kündigung dieser Verträge kümmern.
     
  4. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir ab diesem Zeitpunkt für Sie. Wir kümmern uns um die Mitnahme Ihrer Rufnummern und gewährleisten einen reibungslosen Übergang, sodass Internet und Telefon möglichst durchgängig zur Verfügung stehen.
     
  5. Sobald uns von Ihrem bisherigen Anbieter ein bestätigtes Wechseldatum vorliegt, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit einem Termin, zu dem die Rufnummern zu den Stadtwerken Forchheim wechseln und Sie das schnelle Internet nutzen können. Der nahtlose Übergang stellt sicher, dass Sie nicht doppelt bezahlen.

Sollte dieser Fall eintreten, kümmern wir uns selbstverständlich bei den Vorlieferanten und vorherigen Providern, bei denen die Rufnummer eventuell noch hängt, um eine schnelle Lösung, auch wenn wir leider keine direkte Handhabe haben. Um die Bundesnetzagentur als offizielle Regulierungsstelle zu informieren, können Sie ein Beschwerdeformular ausfüllen, das sie in unserem Downloadportal finden ("Beschwerdeformular Anbieterwechsel"). Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Dieses Formular muss dann bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Selbstverständlich. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Portierungsauftrags.

Sie können Ihre persönliche E-Mail unter kundenportal.fo-one.de einrichten. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Vertragsabschluss.

Dafür müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen:

IMAP-Server: imap.meinfo.one - Port 993

Posteingangs-Server (POP3): pop.meinfo.one - Port 995

Postausgangs-Server (SMTP): smtp.meinfo.one - Port 465

Sicherheit SSL/TSL

Nein. Unsere Internet-Tarife beinhalten keine Drosselung Ihrer Internetgeschwindigkeit. Sie bekommen unabhängig vom genutzten Datenvolumen jederzeit die maximale Bandbreite Ihres gewählten foOne-Tarifs.

Sie möchten Ihren eigenen Router verwenden?
Für den Einsatz an unseren Glasfaseranschlüssen sind grundsätzliche alle VDSL-fähigen Router, bis auf die Telekom Speedport Smart Geräte, geeignet.

Welche Vorteile haben Sie, wenn der Router bei uns gekauft wird?

  • Vergünstigte Anschaffungskosten
  • Automatische Ersteinrichtung: einfach anschließen, Zugangsdaten nicht notwendig.
  • Kostenfreier Austausch im Defektfall: Innerhalb der ersten zwei Jahre Gewährleistung, vom dritten bis fünften Jahr direkt über AVM (Rücksendeanforderung (RMA) direkt über www.avm.de)

Hier finden Sie die aktuellen Produktinformationsblätter zu unseren Tarifen für Telefon, Internet und TV.

Ja, analoge Telefone funktionieren weiterhin. Nutzen Sie schnurlose DECT Telefone, können Sie diese ebenfalls direkt mit ihrer FRITZ!Box verbinden. Falls eine ISDN Telefonanlage oder ein ISDN Telefon vorhanden ist, ist zur Nutzung ein Premium Router notwendig, wie unsere FRITZ!Box 7590.

Häufig gestellte Fragen zur Stromversorgung

Häufig gestellte Fragen zur Stromversorgung

Wir freuen uns sehr, dass Sie zu den Stadtwerken Forchheim wechseln möchten. Der Wechsel ist ganz einfach: Sie schließen Ihren Vertrag über unseren Online-Antrag ab. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Anbieter haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

Beim Abschluss eines Stromvertrags benötigen wir von Ihnen die Zählernummer, den Zählerstand und Ihre Adresse sowie den aktuellen Stromlieferanten.

Der Energiemix der Stadtwerke Forchheim besteht zu unterschiedlichen Anteilen aus Kernkraft, fossilen Energieträgern sowie erneuerbaren Energiequellen. Aussagekräftig werden die Zahlen durch den Vergleich mit den bundesweiten Werten. Der Anteil erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Biomasse oder Sonnenenergie ist bei den Stadtwerken Forchheim höher als beim durchschnittlichen bundesweiten Energiemix. Den Strommix finden Sie hier.

Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis, ggf. Messentgelt (vormals Verrechnungspreis für Messstellenbetrieb) und einem Energiepreis je kWh für Strom. Der Strompreis enthält derzeit die folgenden Kosten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, ggf. die Kosten des Messstellenbetriebs, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter. Angaben beim Übergabeprotokoll:

• Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
• Zählernummern
• Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
• ggf. Name des Vormieters
• Unterschriften aller Beteiligten

Bei dem Produkt FO | Wärme handelt es sich um einen Heizstrom-Tarif. Beim Heizstrom wird Wärme mit Hilfe von Strom erzeugt. Dies geschieht mit Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.

Ob Strom, Gas oder Wasser – Gesetze und Verordnungen verpflichten uns, in unseren Rechnungen ganz bestimmte Informationen aufzulisten. Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, beantworten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an unser Kundencenter wenden.

Zur Rechnungserklärung

Der Abschlag ist eine pauschale Vorauszahlung für ihre Stromabrechnung. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am bisherigen Jahresverbrauch. Bei Bedarf können Sie den Abschlag jederzeit über unsere Homepage ändern.

Häufig gestellte Fragen zur Gasversorgung

Häufig gestellte Fragen zur Gasversorgung

Wir freuen uns sehr, dass Sie zu den Stadtwerken Forchheim wechseln möchten. Der Wechsel ist ganz einfach: Sie schließen einen Onlinevertrag über unsere Bestellstrecke ab. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Anbieter haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

JETZT KUNDE WERDEN

Beim Abschluss eines Erdgasvertrags benötigen wir von Ihnen die Zählernummer, den Zählerstand und Ihre Adresse sowie den aktuellen Erdgaslieferanten.

Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter.

Angaben beim Übergabeprotokoll:

• Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
• Zählernummern
• Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
• ggf. Name des Vormieters
• Unterschriften aller Beteiligten

Ob Strom, Gas oder Wasser – Gesetze und Verordnungen verpflichten uns, in unseren Rechnungen ganz bestimmte Informationen aufzulisten. Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, beantworten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an unser Kundencenter wenden.

Zur Rechnungserklärung

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um den Entstördienst Ihres örtlichen Netzbetreibers zu kontaktieren. Wenn Sie sich in Forchheim befinden, rufen Sie bitte die 09191 613 200 oder die Feuerwehr an. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Mobiltelefon nur außerhalb.

Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten.

Der Abschlag ist eine pauschale Vorauszahlung für ihre Stromabrechnung. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am bisherigen Jahresverbrauch. Bei Bedarf können Sie den Abschlag jederzeit über unsere Homepage ändern.

Häufig gestellte Fragen zum Forchheimer Trinkwasser

Häufig gestellte Fragen zum Forchheimer Trinkwasser

Das Forchheimer Trinkwasser hat einen Härtegrad von ~22°dH und gehört damit in den Härtegrad hart.

Der Ausdruck Wasserhärte beschreibt den Kalkgehalt, oder genauer gesagt, den Gehalt der gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser. Enthält das Wasser viel Calcium und Magnesium spricht man von einem harten Wasser, enthält es wenig, handelt es sich um weiches Wasser.

Nein, im Gegenteil. Mineralien, wie Calcium- und oder Magnesiumcarbonat, sind wichtige Mineralstoffe für den Körper.

Generell gilt für den menschlichen Genuss: Es ist sinnvoller, das Wasser ablaufen zu lassen, bis es deutlich kühler wird. Dann ist sichergestellt, dass es auch frisch ist.

Ja, das Forchheimer Trinkwasser ist für die Zubereitung von Babynahrung geeignet. Grundsätzlich empfehlen wir, dazu immer frisches Leitungswasser zu verwenden. Bitte lassen Sie dazu das Wasser so lange aus dem Hahn laufen, bis es kühl wird.

Der Nitratgehalt beträgt 12,0 mg/l und liegt damit weit unter dem Grenzwert von 50 mg/l. Dieser Wert ist für den menschlichen Genuss unbedenklich. Das gilt auch für Babys und Kleinkinder. In Kooperation mit der Landwirtschaft arbeiten wir an der Verbesserung der Rohwasserqualität, d.h. auch den Nitratgehalt weiter zu reduzieren.

Nein, Trinkwasser enthält keine schädlichen Keime. Darauf können Sie sich verlassen. In unserem Labor werden täglich viele Wasserproben untersucht. Weitere Informationen zur Trinkwasserqualität finden Sie hier.

Alte Arzneimittel gehören in den Müll! Die schwarze Tonne ist nicht nur der einfachste und bequemste Weg der Entsorgung, sondern auch der umweltverträglichste. Da der Hausmüll in Bamberg der Müllverbrennungsanlage zugeführt wird, werden die arzneilichen Wirkstoffe so zerstört, dass kein Eintrag in die Umwelt erfolgt.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente können auch in den meisten Apotheken abgeben werden.

Bei der Entsorgung über die Toilette gelangen unerwünschte Wirkstoffe in den Wasserkreislauf, die oft nur schwer und kostenintensiv entfernt werden können.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Flyer
Medikamente richtig entsorgen

Häufig gestellte Fragen zum Hausanschluss

Häufig gestellte Fragen zum Hausanschluss

  • Die Anschlussleistungen für Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser festlegen. Dies kann mit Ihrem zuständigen Fachplaner erfolgen.
  • Hausanschlussraum und die Hauseinführungsstelle festlegen und im Grundrissplan eintragen (bei Bedarf den Architekten / Fachplaner konsultieren).
  • Leitungsführung auf Ihrem Grundstück ist in Absprache mit uns abzustimmen.
  • Nach Eingang erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag.

Mit den Arbeiten können wir erst beginnen, wenn:

  • Sie uns den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten beauftragt haben sowie die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Erteilen Sie bitte Ihren Auftrag – besonders hinsichtlich des Winterhalbjahres – so rechtzeitig, dass witterungsbedingte Verzögerungen vermieden werden. Bei Temperaturen unter 5°C sind Erdarbeiten und Rohr- bzw. Kabelverlegungen nicht möglich.
  • Baugerüste, Kräne, Schutt oder Baumaterial die Erd- und Rohrverlegearbeiten nicht behindern.
  • die Leitungsstrasse von der Straße her gut zugänglich ist und die Aufgrabung durch das Tiefbauamt der Stadt Forchheim genehmigt wurde.
  • Besondere Erschwernisse, wie Schichtwasser oder drückendes Grundwasser sind bereits im Planungsstadium den Stadtwerken Forchheim mitzuteilen, um den Einbau einer grundwasserdichten Hauseinführung vorzusehen.
     

Planauskunft

Strom

Telekommunikation

Häufig gestellte Fragen zu Messstellenbetrieb

Häufig gestellte Fragen zu Messstellenbetrieb

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, welcher den Stromverbrauch elektronisch erfasst. Durch Anbindung an ein Smart Meter Gateway kann die Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden.

Der digitale Stromzähler erfasst den Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach draußen. Nach wie vor wird Ihr Zählerstand einmal pro Jahr durch die Stadtwerke Forchheim oder Sie selbst manuell vor Ort abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen.

Wir informieren Sie 3 Monate im Voraus schriftlich über die geplante Umstellung auf eine moderne Messeinrichtung. Zwei Wochen vor dem Termin erhalten Sie von uns ein weiteres Schreiben mit dem genauen Tag und Uhrzeitangabe, an dem unser Installateur zu Ihnen nach Hause kommt.

Stellen Sie sicher, dass Sie zu Hause sind, um den Installateur (er zeigt Ihnen gern seinen Ausweis) rein zu lassen und er freien Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler hat.

Die Installation einer modernen Messeinrichtung dauert in der Regel nur max. 60 Minuten. Bei der Installation eines „intelligenten Messsystems“ dauert die Installation max. 90 Minuten.

Intelligente Messsysteme erfassen den Energieverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Zum Auslesen der Messwerte durch eine moderne Messeinrichtung ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig. Bei intelligenten Messsystemen werden die Messwerte über das Gateway übertragen.

Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen. Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Die Daten werden von dem Messstellenbetreiber verwaltet.

Alle wichtigen Dokumente zum Messstellenbetrieb finden Sie hier.

Kontakt

Telefon: 09191 613 444
E-Mail: msb[at]stadtwerke-forchheim.de

Häufig gestellte Fragen zu Photovoltaik­anlagen

Häufig gestellte Fragen zu Photovoltaik­anlagen

Solaranlage ist der Oberbegriff für alle Technologien, die auf die erneuerbare Energie der Sonne zurückgreifen. Photovoltaik-Anlagen nutzen das Licht, um Strom zu erzeugen, Solarthermie-Anlagen speichern die Wärmeenergie der Sonne.

PV-Anlagen können problemlos auf Flachdächern installiert werden. In diesem Fall werden die Module mit Hilfe eines Montagesystems schräg aufgestellt, so dass sie eine optimale Ausrichtung und eine günstige Neigung erhalten. Gleichzeitig ist mit der Schrägaufstellung der Module der Reinigungseffekt durch Regenwasser und eine ausreichende Belüftung gesichert. Hierbei ist ein ausreichend großer Abstand zwischen den Modulen wichtig, da es sonst zu einer Verschattung und somit zu einer Ertragsminderung kommt. Zur Installation der gleichen Leistung ist die benötigte Flachdachfläche in etwa doppelt so groß wie bei einer Schrägdachvariante.

Die Höhe der erzeugten Solarstrommenge hängt vom Standort, der Neigung und Ausrichtung und der verwendeten Solarmodule ab. Eine Photovoltaik-Anlage in Deutschland erzeugt im Schnitt je kWp rund 900 – 1.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

Eine Photovoltaikanlage besteht aus folgenden Komponenten, die individuell aufeinander abgestimmt sind und an die baulichen Grundgegebenheiten des Hauses angepasst werden:

  • PV-Module, die aus der Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen.
  • Wechselrichter, die den Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom umwandeln.
  • Einspeisezähler, der den eingespeisten Strom in das Stromnetz misst.
  • Verkabelung und Montagegestell, auf dem die Solarmodule befestigt werden.
  • Stromspeicher (optional), der den erzeugten Solarstrom zwischenspeichert.

Die Einspeisevergütung ist der von der EEG festgelegte Beitrag, welchen Sie bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erhalten. Die Einspeisevergütung berechnet sich je kWh.

Nein. Außer bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach einzuholen.

Wichtig: Auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist, muss der Bauherr bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten. Beispielsweise benötigen Sie einen Standsicherheitsnachweis für Ihre Photovoltaikanlage.

Photovoltaikanlagen bieten viele Vorteile für alle Arten von Gebäuden und lohnen sich somit auch für kleinere Häuser. Eine kleine Photovoltaikanlage mit 20 m2 schafft es bereits ein Haus mit 3.000 kWh Solarstrom jährlich zu versorgen.

Auf jeden Fall! In der Regel amortisieren sich die Kosten für eine Photovoltaikanlage bereits in den ersten 10 Jahren. Und die Investition lohnt sich auch nachhaltig: eine hochwertige PV-Anlage besitzt eine Lebensdauer von 25 Jahren und mehr.

Je nach dem Verhältnis von der PV-Anlagengröße und dem Eigenverbrauch nutzen PV-Betreiber in der Regel ungefähr zwischen 20-30 % des erzeugten Solarstroms direkt selbst. Mit Speicher, kann sich dieser Verbrauch (Eigenverbrauchsquote) auf bis zu 50 % erhöhen.

Die Lebensdauer einen PV-Anlage ist länger als erwartet: Anlagen mit hochqualitativen Komponenten besitzen bei regelmäßiger Wartung eine Lebensdauer von mehr als 25 Jahren.

Anlagenbetreiber können die mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strommenge in der Regel nicht komplett selbst verbrauchen. Die Solaranlage muss daher an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden.

Das ist dabei zu beachten:

  • Es ist eine Netzprüfung durch den örtlichen Netzbetreiber notwendig.
  • Ihr Zähler muss durch einen passenden ausgetauscht werden.
  • Bei Anlagen über 25 kWp muss laut EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzt) eine Fernsteuerung (Rundsteuerempfänger) zur Verhinderung von Überlastungen eingebaut werden.

Die Anmeldung der eigenen PV-Anlage erfolgt einheitlich online über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Zusätzlich müssen Sie Ihre PV-Anlage auch bei Ihrem Netzbetreiber und beim Finanzamt anmelden.

Informationen zu Photovoltaikanlagen mit Speicher

Informationen zu Photovoltaikanlagen mit Speicher

Die Preise für Stromspeicher sind in den letzten Jahren stark gesunken. Die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher oder das Nachrüsten einer bestehenden Anlage mit einem solchen, lohnt sich, da Sie sich damit langfristig unabhängig von den Strompreis-Erhöhungen machen.

Sobald Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als gerade verbraucht wird, lädt der Solarstromspeicher auf. Ist der Speicher der PV-Anlage aufgeladen, wir überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Ja, auf dem Markt sind Solarstromspeicher mit unterschiedlichen Kapazitäten erhältlich. Die optimale Kapazität Ihres Speichers wird in Abhängigkeit der Größe Ihrer PV-Anlage und Ihres Jahresstromverbrauchs ermittelt.

Planauskunft

Planauskunft

Häufige Fragen zur Planauskunft

Ja, Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die Verpflichtung zum Einholen der Planauskunft leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab, der Sie als Bauunternehmer (insbesondere bei der Arbeit an Leitungen, von denen Gefahren ausgehen) unterliegen. Wenn Sie im Umfeld von Leitungen Dritter arbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese nicht beschädigen. Dies ist im BGB § 823 ff geregelt.

Bauausführende sind laut technischem Regelwerk dazu verpflichtet, aktuelle Planauskünfte bei allen durch die Maßnahmen betroffenen Leitungsbetreiber zu erheben.

Stromkabel, Erdgas-, Telekommunikations-, Wasser-, Fernwärme- und Abwasserleitungen– liegen in der Regel im Erdreich. Durch Tiefbauarbeiten können diese beschädigt werden. Eine Beschädigung kann zur Unterbrechung der Ver- und Entsorgung führen und bringt die beteiligten Personen in Gefahr. Laut technischem Regelwerk hat die Auskunft eine Gültigkeit von 4 Wochen.

Ja, Sie benötigen eine neue Planauskunft. Die Auskunft hat eine Gültigkeit von 4 Wochen.

Im Falle eines durch Sie verursachten Leitungsschadens werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt. Die Versicherungen stellen in der Regel die Frage, ob der Bauausführende eine aktuelle Planauskunft hatte.

Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsanlagen sind sofort und unmittelbar dem Entstörungsdienst zu melden. Wenn eine Leitung so beschädigt worden ist, dass der Inhalt austritt, sind sofort alle am Ende dieses Dokumentes beschriebenen erforderlichen, grundsätzlichen Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen. Wenn eine Ver- bzw. Entsorgungsleitung so beschädigt worden ist, dass der Inhalt austritt, sind sofort Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen:

Gas

  • Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr.
  • Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein offenes Feuer.
  • Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen.
  • Falls Gas eingetreten ist, Türen und Fenster öffnen.
  • Keine elektrischen Anlagen bedienen.
  • Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen.

Wasser

  • Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Ausspülung und Unterspülung sowie der Überflutung.
  • Deshalb tiefliegende Räume und Baugruben erforderlichenfalls von Personen räumen.

Strom

  • Bei Kabelbeschädigungen kann im Bereich der Schadenstelle ein Spannungstrichter entstehen.
  • Kabel nicht berühren, Gefahrenbereich nur in kleinen Schritten verlassen.
  • Bagger-/Lkw-Fahrer sollten im Fahrzeug sitzen bleiben, bis die Freischaltung erfolgt ist.

Abwasser

  • Bei unbeabsichtigter Beschädigung müssen die Erdarbeiten sofort eingestellt und das Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen verständigt werden.

Rufnummern

Strom   09191 613-100

Erdgas   09191 613-200

Abwasser   09191 613-250

Wasser   09191 613-200

Telekommunikation   09191 613-345

Dokumentation / Einmessung   0151 42220761

Häufig gestellte Fragen zur Energiepreisbremse

Wir setzen die Preisbremse für Sie zuverlässig um. Diese gilt auch rückwirkend für das bisherige Jahr 2023. Bitte beachten Sie: Die Energiepreisbremse tritt erstmals mit dem März-Abschlag in Kraft (inkl. der Entlastung für Februar). Durch die technische Umstellung der Abschläge finden die Abbuchungen (Lastschrift) verteilt über den Monat April statt. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wenn Sie selbst überweisen, wird der neue Abschlag erst fällig, nachdem Sie ein Schreiben mit der reduzierten Abschlagshöhe erhalten haben.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80% ihres prognostizierten Jahresverbrauchs (bezogen auf den Stand September 2022) für 12 Cent je Kilowattstunde (brutto). Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis auf 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Sollte für die Prognose kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird der Verbrauch wie gesetzlich vorgeschrieben anhand einer vergleichbaren Entnahmestelle herangezogen. Die Preisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkunden, die bisher weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% ihres prognostizierten Jahresverbrauchs (Prognose des Netzbetreibers) auf 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Sollte für die Prognose kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird der Verbrauch wie gesetzlich vorgeschrieben anhand einer vergleichbaren Entnahmestelle herangezogen. Die Preisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Gelten die Preisbremsen Strom und Gas auch für die Ersatzversorgung?

Ja. Da der Gesetzgeber bei der Anwendung der Preisbremsengesetze grundsätzlich nicht zwischen Grundversorgung, Sonderkundenverträgen und Ersatzversorgung unterscheidet, sind die Vorgaben gemäß EWPBG und StromPBG auch für die Ersatzversorgung anwendbar.

Gelten die Preisbremsen auch für alle Tarife? Auch für Nacht- und Wärmestrom?

Ja. Die Gesetze unterscheiden nicht zwischen unterschiedlichen Tarifen. Beide Gesetze stellen allein auf „Lieferungen bzw. Netzentnahme“ ab, ohne dass sie nähere Anforderungen an die konkrete (gesetzliche oder vertragliche) Ausgestaltung der Lieferung enthalten.

Ab wann bekomme ich die Entlastung bzw. eine Information bzgl. der Preisbremse?

Wir setzen die Vorgaben zur Preisbremse derzeit mit Hochdruck um. Enge Fristen und eine hohe Auslastung von benötigten externen IT- und Druck-Dienstleistern, führen teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Kundeninformationsschreiben.

Die angepassten Abschlagsanschreiben werden bis Ende April 2023 versendet. Auf die fristgerechte Umsetzung der Entlastungen hat dies keinen Einfluss. Die Anpassung der Abschläge führen wir automatisch durch. Die reduzierten Abschläge werden im Monat April eingezogen.

Der Grund ist, dass die Verbrauchsprognosen sowie die Entlastungen für jeden Kunden, jeden Tarif und jede Sparte korrekt berechnet werden müssen. Das erfordert eine komplexe technische Anpassung. Sobald möglich, bekommen alle Kunden genaue Infos per Post oder E-Mail. Wir bitten, bis dahin von telefonischen Anfragen abzusehen.

Wie lange gilt die Preisbremse?

Die Gesetze zur Preisbremse gelten vorerst bis zum 31.12.2023 mit der Option auf Verlängerung bis 30.04.2024.

Was bedeuten die Begriffe „Jahresverbrauchsprognose“, Entlastungskontigent“, „Referenzpreis“ und „Entlastungsbetrag“?

Die Jahresverbrauchsprognose bildet den Ausgangspunkt zur Ermittlung Ihrer Entlastung durch die Preisbremsen. Beim Strom verwenden wir – wie gesetzlich vorgeschrieben – die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers, bei Gas und Wärme ist die Verbrauchsprognose vom September 2022 maßgeblich. Dabei handelt es sich um einen ermittelten Wert des Netzbetreibers, der von Ihrem tatsächlichen bzw. vergangenen Verbrauch abweichen kann.

Das Entlastungskontingent bezeichnet die Menge an Strom, Gas bzw. Wärme, für die die reduzierten Preise gelten. Es beträgt für Stromverbräuche bis 30.000 Kilowattstunden und Gas- bzw. Wärmeverbräuche bis 1,5 Millionen Kilowattstunden 80% der Jahresverbrauchsprognose. Für dieses Entlastungskontingent gilt der der gesetzlich festgelegte Referenzpreis. Dieser beträgt je Kilowattstunde:

  • 40 Cent für Strom
  • 12 Cent für Gas
  • 9,5 Cent für Wärme


Der Entlastungsbetrag ist der Geldbetrag, um den sich Ihre Energiekosten durch die Preisbremsen reduzieren. Er errechnet sich aus der Differenz zwischen Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis multipliziert mit dem Entlastungskontingent. Den Gesamtbetrag verteilen wir gleichmäßig auf Ihre monatlichen Abschläge (11 Stück).

Lohnt es sich noch, Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich auch weiterhin mehr denn je!

Und das aus zwei Hauptgründen: Es werden nur 80% Ihres bisherigen Verbrauchs staatlich gedeckelt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten immer den gesamten staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer nun unter 80% des prognostizierten Verbrauchs liegt, erhält im Rahmen der Jahresrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Damit möchte die Bundesregierung einen besonderen Anreiz zum Energiesparen setzen.

Welcher Verbrauch wird als Grundlage für den Preisdeckel herangezogen?

Bei Stromkunden mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden und Erdgas- bzw. Wärmekunden mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden ist immer der sogenannte „prognostizierte Verbrauch“ relevant. Konkret ist bei Stromkunden die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers maßgeblich, bei Erdgas- bzw. Wärmekunden die Verbrauchsprognose des Energieversorgers vom September 2022. Von diesen Verbrauchsprognosen unterliegen jeweils 80% dem Preisdeckel, d.h. für 80% der Menge laut Verbrauchsprognose gilt der subventionierte Preis.

Ich habe keinen Märzabschlag erhalten, wie werde ich dann rückwirkend für den Zeitraum Januar bis März 2023 entlastet?

Wenn Sie für März 2023 keinen Abschlag haben, weil Sie z.B. vorher eine Jahresrechnung erhalten haben oder noch keinen neuen Abschlagsplan haben, wird Ihnen die Entlastung für Januar bis März 2023 auf Ihrer nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.

Wie wird das Entlastungskontigent bei einem Umzug in eine bestehende Immobilie ermittelt?

Bei einem Nutzerwechsel geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Verbrauch in der Entnahmestelle vergleichbar bleiben wird. Deshalb wird das Entlastungskontingent auf Basis des Verbrauchs vom bisherigen Nutzer ermittelt. Wir verwenden gesetzeskonform die Verbrauchsprognose, die der Netzbetreiber übermittelt.

Wie wird das Entlastungskontigent bei einem Neubau ermittelt?

Bei einem Neubau liegen keine Vergangenheitswerte vor. Deshalb wird in dem Fall anhand von vergleichbaren Entnahmestellen die gesetzeskonforme Verbrauchsprognose verwendet, die der Netzbetreiber uns übermittelt.

Welche Regelungen gelten für Wärmepumpen?

Für die Verbräuche von Wärmepumpen gelten insgesamt mit einer Ausnahme die gleichen Regelungen wie für andere Letztverbräuche im Rahmen der Strompreisbremse. Eine Sonderregelung gibt es nur für neue Wärmepumpen, die viertelstündlich bilanziert werden. Für eine Hochrechnung der Verbrauchsdaten müssen nur Daten für einen Monat statt für drei Monate vorliegen. Eine Entlastung ist daher für solche im Jahr 2023 neu angeschlossenen Wärmepumpen mit einer eigenen Entnahmestelle schon nach einem Monat statt wie für andere Entnahmestellen erst nach drei Monaten möglich.

Wer hat keinen Anspruch auf die Preisbremsen?

In seltenen Ausnahmefällen besteht kein Anspruch auf die Preisbremsen, wenn z.B.

  • gegen ein Unternehmen durch die europäische Union Sanktionen erlassen wurden oder Gas zur Erzeugung von Strom verwendet wird.
  • Genauere Angaben hierzu finden sich beispielsweise in § 3, § 6, § 11 und § 14 EWPBG sowie in § 4 StromPBG. Eine Garantie auf Vollständigkeit kann an dieser Stelle aber nicht gegeben werden.

Was muss ich als Kunde der Stadtwerke Forchheim tun, um den Entlastungsbetrag vom Staat zu bekommen?

Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Beim Strom haben zumeist sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern eigene Zähler und individuelle Verträge mit Stromlieferanten und profitieren damit zeitnah von der Entlastung. Eine Ausnahme besteht aber, wenn beispielsweise zentral eine Wärmepumpe betrieben wird, mit deren Hilfe Wärme im Mehrparteienhaus zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall ist auch ihr Vermieter beziehungsweise die Wohnungseigentümergesellschaft oder deren Verwalter der richtige Ansprechpartner, analog der Regelung für Gas- und Wärmekunden.

Entsprechend gilt in der Gas- und Wärmeversorgung: Mieter sowie Wohnungseigentümer, die nicht direkt Kunde beim Gas- oder Wärmeversorger sind, erhalten die Entlastung über ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung im Rahmen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Durch diese erfolgt auch eine Information zu Ursprung, Höhe und Laufzeit der Entlastung sowie etwaigen Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlung, die unter bestimmten Voraussetzungen nötig bzw. möglich sind.

Ich überweise meinen monatlichen Abschlag selbst und habe aus Versehen zu viel überwiesen. Wie erhalte ich den zu viel gezahlten Betrag zurück?

In Ihrer nächsten Rechnung werden alle eingegangenen Zahlungen und Entlastungsbeträge berücksichtigt und verrechnet. So gehen auch Zahlungen, die Sie eventuell zu viel geleistet haben, nicht verloren.

Welche Regeln gelten, sofern Sie den Versorger wechseln?

Der Wechsel des Versorgers ist weiterhin uneingeschränkt möglich und beeinflusst nicht, ob Sie entlastet werden und ob weiterhin ein gedeckelter Bruttoarbeitspreis gilt, z.B. 12 Cent pro kWh (Erdgas) für 80% der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Weitergabe der Entlastung nach Versorgerwechsel erst dann möglich ist, wenn sichergestellt wurde, dass der neue Versorger für die Entlastung das richtige Entlastungskontingent (Verbrauchsprognose) zugrunde legen kann.

Wo erhalte ich weiterführende Informationen zu den Preisbremsen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.

Baustellen in Forchheim

Baustellen in Forchheim

Häufige Fragen zum Thema Baustellen in Forchheim

Warum gibt es manchmal an so vielen verschiedenen Orten gleichzeitig Baustellen?

Während die Stadtwerke sich um die Versorgungsdienstleistung in Stadt und Landkreis kümmern, ist die Stadt Forchheim für das hiesige Straßennetz und deren Instandhaltung zuständig. Bei der Planung von Baustellen werden im Voraus städtische Fachämter miteingebunden um die Baustellenkoordination so unkompliziert wie möglich zu halten. Dennoch ist es bei manchen Baustellenvorhaben nicht möglich, sie zeitlich nach hinten zu verschieben.

Warum dauern manche Baumaßnahmen länger als ursprünglich vorgesehen?

Das kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen können sich im Zuge der Arbeiten unvorhergesehen Herausforderungen ergeben und zum anderen kann das Wetter die Tätigkeiten vor Ort verzögern.

Wer ist für die Baumaßnahmen zuständig?

Für alle in der Karte aufgeführten Baustellen sind die Stadtwerke Forchheim verantwortlich. Alle weiteren Bauvorhaben in Stadt und Landkreis haben einen anderen Bauherrn.

Wie hoch sind die Investitionen der Stadtwerke für Baumaßnahmen?

Um die Versorgungsdienstleistung in Stadt und Landkreis weiter auszubauen investieren die Stadtwerke Forchheim jährlich mehrere Millionen Euro. So wenden wir 1,9 Millionen Euro pro Jahr für die Neuerschließung und Erweiterung des Forchheimer Gasnetzes auf. Für den Erhalt und Ausbau des Forchheimer Trinkwassersystems investieren die Stadtwerke 1,8 Millionen Euro. Im Bereich Strom sind es sogar 2 Millionen Euro jährlich die die Stadtwerke für das Forchheimer Leitungsnetz aufbringen.