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In den jeweiligen Kategorien finden Sie alle Informationen, gesetzlichen Pflichtveröffentlichungen sowie Anträge rund um unsere Leistungen und Services.

Produkte

Allgemeine Produktblätter

Produktflyer Stadtwerke Forchheim

Tarifblatt Strom Grundversorgung für Kunden ohne Leistungsmessung 01.01.2026
Tarifblatt Strom Grundversorgung für Kunden ohne Leistungsmessung 01.01.2024

Tarifblatt Strom Grundversorgung Konzessionsgebiet Röttenbach für Kunden ohne Leistungsmessung 01.01.2026
Tarifblatt Strom Grundversorgung Konzessionsgebiet Röttenbach für Kunden ohne Leistungsmessung 01.01.2025

Tarifblatt FO I Natur 01.01.2026
Tarifblatt FO I Natur 01.01.2025

Tarifblatt FO I Natur extern 01.01.2026
Tarifblatt FO I Natur extern 01.01.2025

Tarifblatt FO | Natur mobil 01.01.2026
Tarifblatt FO | Natur mobil 01.01.2025

Tarifblatt FO | Natur mobil extern 01.01.2026
Tarifblatt FO I Natur mobil extern 01.01.2025

Tarifblatt FO | Natur Wärme 01.01.2026
Tarifblatt FO | Natur Wärme 01.01.2025

Tarifblatt FO | Natur Wärme extern 01.01.2026
Tarifblatt FO | Natur Wärme extern 01.01.2025

Tarifblatt FO I Privat 01.01.2026
Tarifblatt FO I Privat 01.01.2025

Tarifblatt FO I Privat extern 01.01.2026
Tarifblatt FO I Privat extern 01.01.2025

Tarifblatt FO I Gewerbe fix 01.01.2026
Tarifblatt FO Gewerbe fix 01.01.2025

Tarifblatt FO I Gewerbe fix extern 01.01.2026
Tarifblatt FO Gewerbe fix extern 01.01.2025

Tarifblatt Blaulichtstrom 01.01.2026
Tarifblatt Blaulichtstrom 01.01.2025

Tarifblatt Siedlerstrom 01.01.2026
Tarifblatt Siedlerstrom 01.01.2025

Tarifblatt Siedlerstrom Wärme 01.01.2026
Tarifblatt Siedlerstrom Wärme 01.01.2025

Tarifblatt FO | Flex 01.01.2026
Tarifblatt FO | Flex 01.01.2025

Tarifblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden Strom 01.01.2025
Tarifblatt Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden Strom 01.07.2024

Preisinformation zu ehemaligen Tarifen

Tarifblatt FO | Gewerbe
Tarifblatt FO | Gewerbe extern

Leistungen

Leistungsbeschreibung foOne Privatkunden
Leistungsbeschreibung foOne Businesskunden
Preisliste 12 Monate Privatkunden
Preisliste 24 Monate Privatkunden
Preisliste 24 Monate Businesskunden
Preisliste Sonderrufnummern und Auslandsverbindungen

Preisliste 
Senderliste TV und Radio
Tarifblätter Privatkunden 12 Monate Internet

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Tarifblätter Privatkunden 12 Monate Internet und Telefonie

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Tarifblätter Privatkunden 12 Monate Internet und TV

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Tarifblätter Privatkunden 12 Monate Internet, Telefonie und TV

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Tarifblätter Privatkunden 24 Monate Internet

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1.000

Tarifblätter Privatkunden 24 Monate Internet und Telefonie

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Tarifblätter Privatkunden 24 Monate Internet und TV

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Tarifblätter Privatkunden 24 Monate Internet, Telefonie und TV

Tarifblatt foOne 50
Tarifblatt foOne 100
Tarifblatt foOne 250
Tarifblatt foOne 500
Tarifblatt foOne 1000

Empfehlungen

Empfehlung Inhouse-Verkabelung
Technische Informationen zum Einsatz Ihres eigenen Endgerätes 

Pflichtveröffentlichungen

Allgemein

Stromkennzeichnung 2022
Stromkennzeichnung 2023
Stromkennzeichnung 2024

Gesetze und Verordnungen: 

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) 
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) 
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsverordnung StromNZV
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen StromNEV
Ergänzende Bedingungen (zu NAV) ab 01.01.2016

Netzanschluss

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Forchheim GmbH (TAB2023)
Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB2026)

Allgemeiner Tarif NAV - 01.01.2025
Allgemeiner Tarif NAV - 01.08.2025
Preisblatt zum Baukostenzuschuss oberhalb der Niederspannung (gültig ab 01.01.2026)

 

Netzstrukturdaten
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 (StromNZV)
Gesetzestext

§ 17 Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

(2) Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, folgende netzrelevanten Daten unverzüglich in geeigneter Weise, zumindest im Internet, zu veröffentlichen:

a. die Jahreshöchstlast 35.104,50 kW und den Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung
b. die Netzverluste MS 2.341.549 kWh 54,28%, MS/NS 20.275 kWh 0,47 %, NS 1.952.010 kWh 45,25 %
c. die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und die Summenlast der Netzverluste,
d. die Höchstentnahmelast 35.105 kW und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene 206.815.906 kWh,
e. die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf
MS 17.720.300 kWh  
NS 15.869.337 kWh  Summenlast Einspeisungen Mittelspannung und Niederspannung

Nach § 27 Abs. 2 Br. 1 bis 7 (StromNEV)
Gesetzestext

§ 27 Veröffentlichungspflichten

(2) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben ferner jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

  1. die Stromkreislänge jeweils der Kabel- und Freileitungen in der Niederspannungs-, Mittelspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres,
    MS-Freileitung: 3,36 km
    MS-Kabel: 107,689 km
    NS-Freileitung: 2,666 km
    NS-Kabel: 252,311 km
  2. die installierte Leistung der Umspannebenen zum 31. Dezember des Vorjahres,
    79,635 MVA
  3. die Anzahl der Entnahmestellen jeweils für alle Netz- und Umspannebenen,
    MS: 49 Stck.
    MS/NS: 3 Stck.
    NS: 21.493 Stck.
  4. die Einwohnerzahl im Netzgebiet von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Niederspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres, 34.550 EW
  5. die versorgte Fläche nach § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3 zum 31. Dezember des Vorjahres 14,11 km²
  6. die geographische Fläche des Netzgebietes zum 31. Dezember des Vorjahres. 44,95 km²
Zugang und Entgelte


Hochlastzeitfenster 2025
Hochlastzeitfenster 2026
Anschlussnutzungsvertrag MSP (ANVS-MSP)
Entgelte für die Netznutzung (gültig ab 01.01.2023)
Entgelte für die Netznutzung (gültig ab 01.01.2024)
Entgelte für die Netznutzung (gültig ab 01.01.2025)
Entgelte für die Netznutzung (gültig ab 01.01.2026)
Typisierte Abnahmefälle gem. § 118 Abs. 5a Satz 2 EnWG (fiktive Netzentgelte ohne ÜNB-Zuschuss)
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gem. NEMoG
Netzanschlussvertrag MSP (NAVS-MSP)
Netzanschlussvertrag Niederspannung (NSP)
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mittelspannung bzw. Umspannung MS/NS der Stadtwerke Forchheim GmbH (ABANN-MS)
Regelungen zur Belieferung von SLP-Entnahmestellen - synthetisches Verfahren
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsvertrag - Anlage Sperrauftrag

Allgemein

Abrechnungsbrennwerte
Protokoll für die Überprüfung von Gasleitungen gemäß TRGI Abs. 5.6.4 - 5.6.6

Gesetze und Verordnungen

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) 
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen (zu NDAV) ab 01.01.2016 (PDF)

 

Netzanschluss

Allgemeines Tarifblatt NDAV ab 01.06.2023
Allgemeines Tarifblatt NDAV ab 01.01.2025

Netzstrukturdaten 2025

§ 23c Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Gasnetz

(4) Betreiber von Gasverteilernetzen sind verpflichtet, folgende netzrelevanten Daten unverzüglich in geeigneter Weise, zumindest im Internet, zu veröffentlichen:

1. die Länge des Gasleitungsnetzes jeweils getrennt für Niederdruck-, Mitteldruck- und Hochdruckebene inklusive Hausanschlussleitungen)

ND: 0,03km
MD: 125,86 km
HD: 23,02 km

2. die Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen

Klasse E: DN 225 bis 350 mm: 57,4 km
Klasse F: DN 110 bis 225 mm: 18.353,7 km
Klasse G: DN < 110 mm: 4.604,68 km

3. die im Vorjahr durch Weiterverteile und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit in Kilowattstunden: 228.864.039 kWh

4. die Anzahl der Ausspeisepunkte jeweils für alle Druckstufen

ND: 1 Stück
MD: 2.325 Stück
HD: 106 Stück

5. die zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in Megawattstunden; den Zeitpunkt des jeweiligen Auftretens 70,420 MWh am 14.01.2025, um 7:00 Uhr

(6)

  1. die Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwerts „Hs,n“ sowie am zehnten Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten:
Monat Monatseinspeisebrennwerte kWh/Nm³ Monatseinspeisebrennwerte kWh/Nm³ Monatsabrechnungsbrennwert 

Hs,n kWh/Nm³ 

  Erdgas Biogas  
Januar 11,480 10,804 11,449
Februar 11,456 10,813 11,440
März 11,382 10,826 11,379
April 11,473 10,829 11,442
Mai 11,549 10,781 11,405
Juni 11,620 10,778 11,489
Juli 11,525 10,619 11,464
August 11,519 10,525 11,303
September 11,596 10,628 11,524
Oktober 11,587 10,557 11,482
November 11,554 10,530 11,497
Dezember 11,525 10,379 11,449
 
Technische Informationen

Information zum Einlassen von Gas nach kurzfristige Betriebsunterbrechung
Information zum Einlassen von Gas in stillgelegte Gasleitungen
Information zum Einlassen von Gas in neue Gasleitungen
Information zum Einlassen von Gas in außer Betrieb genommene Gasleitungen

Zugang und Entgelte

Anschlussnutzungsvertrag Gas für eine Mitteldruckentnahmestelle (ANV-MD) Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Nieder- und Mitteldruck (ABANN-MD) der Erdgas Forchheim GmbH

Netzanschlussvertrag Gas für einen Mitteldruckanschluss (NAV-MD)
Netzanschlussvertrag für einen ND-Anschluss (NAV-ND)
Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung (gültig ab 01.01.2023)
Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung (gültig ab 01.01.2024)
Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung (gültig ab 01.01.2025)
Preisblatt Netzentgelte mit Wälzung (gültig ab 01.01.2026)

Bisher werden durch den Redispatch Ungleichgewichte in der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden. Dadurch wird die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet. Mit dem zum 13. Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) werden zum 1. Oktober 2021 neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen gültig, die der Netzbetreiber umzusetzen hat.

Der Grund dafür ist die Dezentralisierung der Stromerzeugung durch Erneuerbare-Energieanlagen, die die Kosten der derzeitigen Redispatch-Maßnahmen stark ansteigen ließ. Die Novelle des NABEG und das neue System Redispatch 2.0 soll die erforderlichen Redispatch-Mengen und die entstehenden Gesamtkosten reduzieren.

Welche Erzeugungsanlagen sind vom Redispatch 2.0 betroffen?

Unter die neue Regelung fallen ab dem 1. Oktober 2021: alle Erneuerbare-Energie- und Kraftwärme-Kopplungsanlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.

Welche Aufgaben haben die Stadtwerke Forchheim als Verteilnetzbetreiber zu erfüllen?

  • individuelle anlagescharfe Prognosen für alle Anlagen ab 100 kW erstellen
  • Prognosen und Fahrpläne an alle betroffenen Netzbetreiber übermitteln
  • Bereitstellung vorausschauender Netzzustandsanalysen, Maßnahmendimensionierung und -abstimmung
  • Anlagen im Falle eines Abrufs individuell ansteuern
  • Berechnung der Ausfallarbeit und bilanzieller sowie finanzieller Ausgleich für Redispatch-Maßnahmen

Was müssen Anlagenbetreiber im Redispatch 2.0 erfüllen?

Für Redispatch 2.0 sind durch Sie insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Stammdatenlieferungen zu den Erzeugungseinheiten
  • Lieferung von Plandaten (Planwertmodell)
  • Lieferung von Informationen über Nichtbeanspruchbarkeiten

Alle wichtigen Informationen zum Redispath 2.0 gibt es auch im Erklärvideo.

Zum Video

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Redispatch 2.0?

Ist etwas schiefgegangen oder funktioniert nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Dann können Sie sich mit unserer Beschwerdestelle in Verbindung setzen. Hier schaffen wir ein etwaiges Problem so schnell wie möglich aus der Welt.

Zum Feedback-Formular

Schlichtungsverfahren Energie

Die Paragrafen 111a und 111b des Energiewirtschaftsgesetzes regeln das Recht der Verbraucher, sich nach erfolglosen Beschwerden bei einem Energieversorgungsunternehmen an eine Schlichtungsstelle zu wenden.
Diese Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle Energie e. V.:
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie(dot)de

Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens hat verjährungshemmende Wirkung. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleibt unberührt.

Darüber hinaus stellt Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung: Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228 14 15 16, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza(dot)de.

Schlichtungsverfahren Telekommunikation

Zur Beilegung eines Streits mit der Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH (STNB) über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn (Verbraucherschlichtungsstelle) durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Teilnahme ist für die STNB freiwillig. Die STNB wird daher im Einzelfall prüfen, ob sie an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt.

Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle lauten:
Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216)
Postfach 80 01
53105 Bonn
E-Mail: schlichtungsstelle-tk(at)bnetza(dot)de
www.bundesnetzagentur.de

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Online Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur

Dank des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt können Verbraucher frei entscheiden, welchen Anbieter sie wählen möchten. Die Bundesnetzagentur hat auf Ihrer Internetseite Informationen zum Vorgehen beim Wechsel des Anbieters zusammengestellt sowie ein Beschwerdeformular, falls beim Wechsel Probleme auftreten.

Beschwerdeformular