Jahresrechnung 2025
Alle Informationen zu Ihrer Rechnung auf einer Seite
Sie haben Fragen zu Ihrer Strom-, Gas- oder Wasserabrechnung? Dann finden Sie hier alles wichtige auf einen Blick!
Rechnungserklärung
Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, beantworten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen.
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Kurz erklärt: Abschlag, Energiebeschaffung und Energiepreisbremse
Gastarife (Geschäftskunde)
Bitte nehmen Sie zur individuellen Beratung Kontakt mit uns auf.
KONTAKT AUFNEHMENHäufig gestellte Fragen zur Jahresrechnung
Häufig gestellte Fragen zur Jahresrechnung
Die Zählerstände werden vom zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber an uns übermittelt. Sollten Sie uns keinen Zählerstand mittgeteilt haben, wird der Zählerstand durch den Netzbetreiber auf Basis ihres bisherigen Verbrauchs errechnet. Sollten hierbei geringere Abweichungen von ca. 200 kWh im Strom und 20m³ im Gas berechnet werden, so werden diese nicht von den Stadtwerken korrigiert.
Deshalb bitten wir Sie, dass Sie uns Ihre Zählerstände jährlich übermitteln.
Der Abschlag ist eine pauschale Vorauszahlung für ihre Stromabrechnung. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am bisherigen Jahresverbrauch. Bei Bedarf können Sie den Abschlag jederzeit über unsere Homepage ändern.
Bei den Stadtwerken Forchheim zahlen Sie jährlich nur elf Abschläge (Ende Februar bis Ende Dezember). Der Abschlag, der Ihnen im Januar abgebucht wurde, betrifft noch das vorige Verbrauchsjahr.
Hierfür wird der Jahresverbrauch aus Vorjahr und der Arbeitspreis ihres Tarifs benötigt. Somit ergibt sich sowohl für Strom und Gas folgende Rechnung: