Aktuelle Information
Sehr geehrte Kunden,
der Versand der Jahresrechnungen Strom läuft derzeit. Bis Ende Februar wird Ihnen Ihre Rechnung postalisch zugestellt. Ob Sie eine Gutschrift oder Nachzahlung erhalten, hängt insbesondere vom individuellen Verbrauchsverhalten und der Summe der unterjährig geleisteten Abschläge ab.
Für das Jahr 2023 gilt zu beachten, dass die Entlastungsbeträge aus den Energiepreisbremsen grundsätzlich bereits unterjährig die Abschlagshöhe reduziert haben. Für alle Kunden, welche ein SEPA-Mandat erteilt haben, beträgt die Dauer der Auszahlungen und Abbuchungen je nach Rechnungsdatum systembedingt bis zu drei Wochen.
Jahresrechnung 2024
Alle Informationen zu Ihrer Rechnung auf einer Seite
Sie haben Fragen zu Ihrer Strom-, Gas- oder Wasserabrechnung? Dann finden Sie hier alles wichtige auf einen Blick!
Rechnungserklärung
Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, beantworten wir Ihnen gerne häufig gestellte Fragen.
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Energiepreisbremse
Kurz erklärt: Abschlag, Energiebeschaffung und Energiepreisbremse
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KONTAKT AUFNEHMENHäufig gestellte Fragen zur Jahresrechnung
Häufig gestellte Fragen zur Jahresrechnung
Der von uns mittgeteilte prognostizierte Jahresverbrauch bezieht sich auf die die Jahresverbrauchsprognose zum September 2022, die der Netzbetreiber uns mitgeteilt hat.
In die Prognoseermittlung sind folgende, gesetzlich vorgegebenen, Werte eingeflossen:
- der Verbrauch des Jahres 2021
- eventuell vorhandene unterjährige Zählerstände des Jahres 2022
- Witterungsverhältnisse
Da es im Jahr 2022 deutlich wärmer war als 2021, fiel die im September 2022 erstellte Verbrauchsprognose in manchen Fällen niedriger aus als dieselbe im Jahr 2021. Eine Korrektur des prognostizierten Jahresverbrauches ist vom Gesetzgeber aus nicht vorgesehen.
Diese Art der Entlastung ist für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 vorgesehen.
Die Zählerstände werden vom zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber an uns übermittelt. Sollten Sie uns keinen Zählerstand mittgeteilt haben, wird der Zählerstand durch den Netzbetreiber auf Basis ihres bisherigen Verbrauchs errechnet. Sollten hierbei geringere Abweichungen von ca. 200 kWh im Strom und 20m³ im Gas berechnet werden, so werden diese nicht von den Stadtwerken korrigiert.
Deshalb bitten wir Sie, dass Sie uns Ihre Zählerstände jährlich übermitteln.
Zur Berechnung wird der Prognostizierte Jahresverbrauch, der aktuelle Arbeitspreis sowie der Arbeitspreisdeckel benötigt. Somit ergibt sich sowohl für Strom und Gas folgende Rechnung:
Der Abschlag ist eine pauschale Vorauszahlung für ihre Stromabrechnung. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am bisherigen Jahresverbrauch. Bei Bedarf können Sie den Abschlag jederzeit über unsere Homepage ändern.
Bei den Stadtwerken Forchheim zahlen Sie jährlich nur elf Abschläge (Ende Februar bis Ende Dezember). Der Abschlag, der Ihnen im Januar abgebucht wurde, betrifft noch das vorige Verbrauchsjahr.
Hierfür wird der Jahresverbrauch aus Vorjahr und der Arbeitspreis ihres Tarifs benötigt. Somit ergibt sich sowohl für Strom und Gas folgende Rechnung: