Planauskunft

Sie planen Tiefbauarbeiten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Forchheim und dem Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen und benötigen eine Planauskunft zu Ver- und Entsorgungsanlagen? Dann benötigen Sie im Vorfeld laut technischem Regelwerk verpflichtend eine aktuelle Planauskunft Ihres Grundstückes.

Die Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtwerke Forchheim und dem Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen – Stromkabel, Erdgas-, Telekommunikations-, Wasser-, Fernwärme- und Abwasserleitungen – liegen in der Regel im Erdreich. Durch Tiefbauarbeiten können diese beschädigt werden. Eine Beschädigung kann zur Unterbrechung der Ver- oder Entsorgung führen und bringt die beteiligten Personen in Gefahr.
 

Anfrage Planauskunft

Häufige Fragen
 

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Unser Service für Planauskünfte

Als regionaler Netzbetreiber bieten wir daher alle am Bau beteiligten Unternehmern, z. B. Planungsbüro, Bauunternehmer, Landschaftsgärtner, Zeltbauer oder Privatpersonen im Rahmen von Bau- und Planungsmaßnahmen die Möglichkeit, eine Planauskunft zu Ver- und Entsorgungsanlagen in unserem Netzgebiet anzufordern. Die Daten werden in Form von Kartenausschnitten zur Verfügung gestellt.


Planauskunft einfach und schnell

Um eine kostenlose Planauskunft zu erhalten, füllen Sie bitte das folgende Kontaktformular vollständig aus. Die Daten benötigen wir, um Ihnen einen genauen Plan zu erstellen und per E-Mail zuzusenden.

Formular Planauskunft
Ein Lageplan im PDF-Format und Kennzeichnung des Baubereiches ist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage hilfreich.

Planauskunft

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Häufige Fragen zur Planauskunft

Ja, Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die Verpflichtung zum Einholen der Planauskunft leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab, der Sie als Bauunternehmer (insbesondere bei der Arbeit an Leitungen, von denen Gefahren ausgehen) unterliegen. Wenn Sie im Umfeld von Leitungen Dritter arbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese nicht beschädigen. Dies ist im BGB § 823 ff geregelt.

Bauausführende sind laut technischem Regelwerk dazu verpflichtet, aktuelle Planauskünfte bei allen durch die Maßnahmen betroffenen Leitungsbetreiber zu erheben.

Stromkabel, Erdgas-, Telekommunikations-, Wasser-, Fernwärme- und Abwasserleitungen– liegen in der Regel im Erdreich. Durch Tiefbauarbeiten können diese beschädigt werden. Eine Beschädigung kann zur Unterbrechung der Ver- und Entsorgung führen und bringt die beteiligten Personen in Gefahr. Laut technischem Regelwerk hat die Auskunft eine Gültigkeit von 4 Wochen.

Ja, Sie benötigen eine neue Planauskunft. Die Auskunft hat eine Gültigkeit von 4 Wochen.

Im Falle eines durch Sie verursachten Leitungsschadens werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt. Die Versicherungen stellen in der Regel die Frage, ob der Bauausführende eine aktuelle Planauskunft hatte.

Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsanlagen sind sofort und unmittelbar dem Entstörungsdienst zu melden. Wenn eine Leitung so beschädigt worden ist, dass der Inhalt austritt, sind sofort alle am Ende dieses Dokumentes beschriebenen erforderlichen, grundsätzlichen Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen. Wenn eine Ver- bzw. Entsorgungsleitung so beschädigt worden ist, dass der Inhalt austritt, sind sofort Vorkehrungen zur Verringerung von Gefahren zu treffen:

Gas

  • Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr.
  • Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein offenes Feuer.
  • Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen.
  • Falls Gas eingetreten ist, Türen und Fenster öffnen.
  • Keine elektrischen Anlagen bedienen.
  • Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen.

Wasser

  • Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Ausspülung und Unterspülung sowie der Überflutung.
  • Deshalb tiefliegende Räume und Baugruben erforderlichenfalls von Personen räumen.

Strom

  • Bei Kabelbeschädigungen kann im Bereich der Schadenstelle ein Spannungstrichter entstehen.
  • Kabel nicht berühren, Gefahrenbereich nur in kleinen Schritten verlassen.
  • Bagger-/Lkw-Fahrer sollten im Fahrzeug sitzen bleiben, bis die Freischaltung erfolgt ist.

Abwasser

  • Bei unbeabsichtigter Beschädigung müssen die Erdarbeiten sofort eingestellt und das Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen verständigt werden.

Rufnummern

Strom   09191 613-100

Erdgas   09191 613-200

Abwasser   09191 613-250

Wasser   09191 613-200

Telekommunikation   09191 613-345

Dokumentation / Einmessung   0151 42220761

Ansprechpartnerin

Elke Melzig
E-Mail: planauskunft[at]stadtwerke-forchheim.de

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