Pflichtveröffentlichungen

Abwasser (Allgemein)
Gas (Allgemein)
Gas (Netzanschluss)
Gas (Netzstrukturdaten)
Gas (Technische Informationen)
Gas (Zugang und Entgelte)
Gesetze und Verordnungen (Allgemein)
Gesetze und Verordnungen (Gas)
Gesetze und Verordnungen (Strom)
Gesetze und Verordnungen (Wasser)
Marktkommunikation
Grundversorgung und Ersatzversorgung (Allgemein)
Parken (Allgemein)
Strom (Allgemein)
Strom (EEG)

EEG Daten nach § 77 Abs. 1

Über nachfolgenden Link werden Sie auf die Pflichtveröffentlichung unseres Übertragungsnetzbetreibers Tennet weitergeleitet, Tennet veröffentlicht die Stamm- und Bewegungsdaten sowohl über das gesamte Netzgebiet als auch speziell für die einzelnen Verteilnetzbetreiber.

Tennet - Einspeisung und Anlagenregister

Systemstabilitätsverordnung

Strom (Netzanschluss)
Strom (Netzstrukturdaten)
Strom (Netzverluste)
Strom (Netzzugang und Netzentgelte)
Messstellenbetrieb
Trinkwasser (Allgemein)
Schlichtungsverfahren

Schlichtungsstelle Energie

Wir sind stets bemüht, die Wünsche unserer Kunden so weit wie möglich zu erfüllen. Auch versuchen wir bei Meinungsverschiedenheiten eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein Kunde dennoch mit unserer Arbeit nicht zufrieden ist oder man sich einfach nicht auf eine gemeinsame Lösung verständigen kann.

Für diese Fälle sieht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Strom- und Gasbereich die Durchführung eines sogenannten Schlichtungsverfahrens vor.

Nach §111a EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne von §13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Im Falle von Beanstandungen können sich Verbraucher unter folgender Adresse an die Stadtwerke Forchheim GmbH bzw. EFG Erdgas Forchheim GmbH wenden:

Stadtwerke Forchheim GmbH (bzw. EFG Erdgas Forchheim GmbH)
- Beschwerdestelle -
Haidfeldstraße 8
91301 Forchheim
Tel.: 09191 / 613 - 186
Fax: 09191 / 613 - 26 186
E-Mail: beschwerdestelle@stadtwerke-forchheim.de

Hilft das Unternehmen der Beanstandung durch den Kunden nicht ab, so ist der Kunde berechtigt, die sogenannte Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie lauten wie folgt:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240-0
Fax: 030 / 27 57 240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

Durch das Anrufen der Schlichtungsstelle wird die Möglichkeit des Kunden, die Gerichte anzurufen oder andere im EnWG vorgesehene Verfahren zu beantragen, nicht berührt.

Soweit es sich um Streitigkeiten aus den Bereichen Strom und Gas handelt, sind die Stadtwerke Forchheim GmbH bzw. die EFG Erdgas Forchheim GmbH gesetzlich zur Teilnahme an einem eingeleiteten Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Bezieht sich die Streitigkeit auf die Bereiche Wasser, Wärmelieferung, Energiedienstleistungen oder Telekommunikation, so sind die Stadtwerke Forchheim GmbH bzw. EFG Erdgas Forchheim GmbH nicht verpflichtet an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und werden dies auch nicht tun. Gleiches gilt für das Stadtwerke Forchheim Kommunalunternehmen für den Bereich Abwasser.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Darüber hinaus kann ein Kunde sich bei allgemeinen Fragen auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas wenden. Dessen Kontaktdaten lauten:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Verbraucherservice -
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 / 22 480-500 bzw. 01805 / 10 1000
Fax: 030 / 22 480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00-15:00 Uhr

Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Email-Adresse der Stadtwerke Forchheim GmbH / EFG Erdgas Forchheim GmbH:
info@stadtwerke-forchheim.de

24h-Notrufnummern

Strom

09191 613-100

Erdgas

09191 613-200

Abwasser

09191 613-250

Wasser

09191 613-200

Parken

09191 613-175

Telekommunikation

09191 613-345

Tariferklärung

Eintarif

In der Regel beziehen Sie Strom zu einem einheitlichen Tarif, unabhängig davon zu welcher Tageszeit Sie den Strom verbrauchen. Das nennt man Eintarif und Sie haben einen Eintarifzähler.

Doppeltarif

Sie bekommen zu einem höheren Grundpreis einen Doppeltarifzähler. Dieser unterscheidet zwischen dem Strom, den Sie tagsüber zum normalen Tarif verbrauchen und dem Strom, den Sie nachts zu einem günstigeren Tarif verbrauchen.

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Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Mitarbeiter der Stadtwerke Forchheim sind von der Teilnahme ausgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.